SPITEX AM SEE
 

Tarife

Voraussetzungen

Um Leistungen der SPITEX AM SEE in Anspruch nehmen zu können, ist eine Rahmenvereinbarung zu unterzeichnen. Darin erklären Sie sich unter anderem mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und der aktuellen Tarifliste einverstanden. 

Die konkreten Pflegeleistungen basieren immer auf einer Bedarfsabklärung mittels interRAI HC Schweiz.

Ärztlich verordnete Pflegeleistungen (KLV Art. 7)

Besteht eine ärztliche Verordnung, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Abklärung, Beratung und Pflege.

Als Spitex-Klient tragen Sie dabei folgende Kosten selbst:

  • Ihre Franchise, bzw. den gesetzlichen Selbstbehalt von 10%
  • Patientenbeteiligung von CHF 7.65 / Tag

Falls Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden (z.B. Invaliden-, Unfall oder Militärversicherung), entfällt die Patientenbeteiligung.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nicht unter die obligatorische Krankenversicherung. Jedoch werden sie häufig durch die Zusatzversicherung bezahlt oder können über die Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden.

Weitere Leistungen

Die Kosten für weitere Leistungen, welche die SPITEX AM SEE anbietet, finden Sie in der Tarifliste.